Die 42. BimSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt damit am 19.08.2017 in Kraft.
Für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind einige Maßnahmen unmittelbar durchzuführen. Die Verordnung basiert auf den technischen Regeln und Punkten der VDI2047-2.
Beispiele hierfür sind:
- Durchführung einer Risikoanalyse bezüglich der hygienischen Risiken des Kühlwassers
- Führen eines Betriebstagebuches
- Durchführen innerbetrieblicher Untersuchungen physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Parameter im Abstand von 14 Tagen
- Kühlwasserbehandlung nach dem aktuellen Stand der Technik
- Anmelden Ihrer Kühlsysteme im Kataster bei der zuständigen Behörde
- regelmäßige Beauftragung eines bestellten Sachverständigen zur Überprüfung der Verdunstungskühlanlage
Die 42. BImSchV macht auch zur mikrobiologischen Prüfung der Anlagen verbindliche Vorgaben und ordnet die Berücksichtigung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes an.
Zur Probenahme nach VDI 2047 sind wir VDI-zertifiziert. Eine entsprechende Qualifikation wird nach der 42. BImSchV gefordert.
Die Legionellenuntersuchung ist bei Wasser aus Rückkühlwerken zwingend parallel nach verschiedenen Verfahren und Vorbehandlungen der Probe durchzuführen. Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Wunsch ausführlichere Auskunft. Im Ergebnis handelt es sich um eine aufwendige Analytik, die Vorgehensweise z.B. aus der Trinkwasseranalytik ist keinesfalls anwendbar.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten sie unter www.kuehlturmhygiene.de