Hygienisch sicher Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Eine der regulatorischen Vorgaben der 42. BImSchV für Betriebe, welche Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider betreiben, ist die Überprüfung dieser Anlagen durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Für Anlagen die vor dem 19.08.2011 in Betrieb genommen wurde, ist diese Erstüberprüfung bis zum 19.Augsut 2019 durchzuführen.

Unser Geschäftsführer Herr Dipl. Ing. Jörg Blatt wurde von der IHK des Saarlandes nun als einer der bundesweit ersten Sachverständigen vereidigt. Die persönliche Eignung und besondere Sachkunde wurde von dem Sachverständigenausschuß der IHK und einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichem Verfahren festgestellt.

Fragen per Email bitte an:
info@42-bimschv-sachverstaendiger.de