Hygienisch sicher Betrieb von Verdunstungskühlanlagen – 42. BImSchV
Die 42. BimSchV wurde am 19.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat am 19.08.2017 in Kraft.
Unmittelbar durchzuführende Maßnahmen
Für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen sind einige Maßnahmen unmittelbar durchzuführen. Die Verordnung basiert auf den technischen Regeln und Punkten der VDI2047-2.
Beispiele hierfür sind:
- Durchführung einer Risikoanalyse bezüglich der hygienischen Risiken des Kühlwassers
- Führen eines Betriebstagebuches
- Durchführen innerbetrieblicher Untersuchungen physikalischer, chemischer und mikrobiologischer Parameter im Abstand von 14 Tagen
- Kühlwasserbehandlung nach dem aktuellen Stand der Technik
- Anmelden Ihrer Kühlsysteme im Kataster bei der zuständigen Behörde
- regelmäßige Beauftragung eines bestellten Sachverständigen zur Überprüfung der Verdunstungskühlanlage
Verbindliche Vorgaben
Die 42. BImSchV macht auch zur mikrobiologischen Prüfung der Anlagen verbindliche Vorgaben und ordnet die Berücksichtigung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes an.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten sie unter www.42-bimschv-sachverstaendiger.de